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   VGH Bayern, 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538   

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https://dejure.org/2022,34684
VGH Bayern, 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538 (https://dejure.org/2022,34684)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538 (https://dejure.org/2022,34684)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. November 2022 - 5 ZB 21.2538 (https://dejure.org/2022,34684)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538
    a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Ersturteils im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 - juris Rn. 16; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 C 12.01

    Meldepflicht; Verheiratete; dauerndes Getrenntleben; Mitwirkungspflichten;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538
    Das Melderecht ist nach der Natur der Sache auf einen einfachen und zügigen Vollzug angelegt und deshalb vom Gesetzgeber von Fragestellungen freigehalten worden, die angesichts der Vielfalt der Lebensgestaltungen zu komplizierten und streitträchtigen Erwägungen Anlass geben (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.2002 - 6 C 12.01 - juris Rn. 19; BayVGH, U.v. 30.1.2013 - 5 B 12.1661 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, U.v. 15.10.1991 - 1 C 24.90 - juris Rn. 14) bestimmt sich die vorliegende Benutzung nicht nach dem Aufenthalt in der Wohnung selbst, sondern nach dem Aufenthalt an dem Ort, an dem sich die Wohnung befindet.
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538
    a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Ersturteils im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 - juris Rn. 16; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 - juris Rn. 36).
  • VGH Bayern, 19.12.2013 - 5 BV 12.721

    Melderechtlicher Berichtigungsanspruch eines Personensorgeberechtigten;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538
    Dass die den Meldebehörden eingeräumte Befugnis zur Festsetzung eines Hauptwohnsitzes weder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch das Grundrecht auf Freizügigkeit verletzt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (B.v. 15.3.1993 - 1 BvR 1296/92 - DVBl. 1993, 601/602; vgl. auch BayVGH, U.v. 19.12.2013 - 5 BV 12.721 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 5 B 12.1661

    In besonders gelagerten Einzelfällen ist auch bei nicht getrennt lebenden

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538
    Das Melderecht ist nach der Natur der Sache auf einen einfachen und zügigen Vollzug angelegt und deshalb vom Gesetzgeber von Fragestellungen freigehalten worden, die angesichts der Vielfalt der Lebensgestaltungen zu komplizierten und streitträchtigen Erwägungen Anlass geben (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.2002 - 6 C 12.01 - juris Rn. 19; BayVGH, U.v. 30.1.2013 - 5 B 12.1661 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92

    Verfassungsmäßigkeit von Meldebstimmungen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538
    Dass die den Meldebehörden eingeräumte Befugnis zur Festsetzung eines Hauptwohnsitzes weder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch das Grundrecht auf Freizügigkeit verletzt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (B.v. 15.3.1993 - 1 BvR 1296/92 - DVBl. 1993, 601/602; vgl. auch BayVGH, U.v. 19.12.2013 - 5 BV 12.721 - juris Rn. 27).
  • VG Augsburg, 22.01.2013 - Au 1 K 12.1117

    Bestimmung der vorwiegend benutzten Wohnung - Kriterien der Rechtsprechung des

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht die Aufenthaltszeiten an den An- und Abreisetagen Montag und Freitag dem Aufenthalt am Ort der Wohnung des Klägers in N. zugerechnet, auch wenn sich die Arbeitsstätte nicht im Gemeindegebiet von N., sondern in einer Nachbargemeinde befindet (ebenso bereits VG Augsburg, U.v. 22.1.2013 - Au 1 K 12.1117 - juris).
  • VGH Bayern, 21.02.2012 - 5 ZB 12.48

    Melderegister; Anspruch auf Löschung bzw. Berichtigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538
    Diese Angabe ist zwar nicht bindend und auch widerlegbar, jedoch trägt der Kläger dafür, dass diese Angabe unrichtig ist, die Beweislast (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2012 - 5 ZB 12.48 - juris Rn. 9; B.v. 11.5.2006 - 5 ZB 05.3038 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 11.05.2006 - 5 ZB 05.3038
    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538
    Diese Angabe ist zwar nicht bindend und auch widerlegbar, jedoch trägt der Kläger dafür, dass diese Angabe unrichtig ist, die Beweislast (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2012 - 5 ZB 12.48 - juris Rn. 9; B.v. 11.5.2006 - 5 ZB 05.3038 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 21.03.2024 - 11 CS 24.70

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde,

    Zur Bestimmung einer Wohnung als Hauptwohnung gemäß § 21 Abs. 2 BMG ist auf eine quantitative Beurteilung der Aufenthaltszeiten des Bewohners und nicht auf die Eintragung im Melderegister abzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538 - juris Rn. 13; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Auflage 2023, § 73 FeV Rn. 6; Geiger in Münchener Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, Band 1, 1. Auflage 2016, § 73 FeV Rn. 3).
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